Leistungen des Inkassoinstitutes


Ab Auftragserteilung übernehmen wir für Sie sowohl die Kommunikation als auch den gesamten Zahlungsverkehr mit dem Schuldner und setzen folgende Maßnahmen:
 

- Prüfung der Daten des Schuldners und der Rechtsgrundlage für den vorliegenden Auftrag

- Erhebungen zur Person des Schuldners

- Interventionen in verschiedener Form 

- Adressermittlung des Schuldners

- Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse

 

Nach Durchführung all dieser Maßnahmen, die noch weitere Details umfassen, wird bei Erfolglosigkeit soweit als möglich geprüft, ob eine gerichtliche Betreibung der betreffenden Forderung dem Gläubiger empfohlen werden kann. Hierbei findet die Prüfung nach wirtschaftlichen und juristischen Gesichtspunkten statt. Auf Verdacht wird auch das Vorliegen eines strafrechtlichen Tatbestands geprüft.
 

Entschließt sich der Gläubiger zu einer gerichtlichen Geltendmachung, so bleibt das Inkassoinstitut weiter involviert und stellt seine gesammelten Kenntnisse auch bei der nachfolgenden Exekutionsführung zur Verfügung.

Einen weiteren Zweig stellt das sogenannte Dubioseninkasso dar, d.h., dass Forderungen, die gerichtlich nicht einbringlich gemacht werden können, weiterhin durch das Inkassobüro betrieben werden. Es gelingt in diesem Zusammenhang oft trotz gerichtlicher Uneinbringlichkeit durch Kontaktnahme mit dem Schuldner Ratenvereinbarungen zu treffen und letztlich die Forderung des Gläubigers zu realisieren.